Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Einzelheiten zur Buchung und Durchführung der von der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH angebotenen Studiengänge und Zertifikatslehrgänge, die im Einzelnen auf der Homepage der Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH (https://www.scheer-school.com/unsere-programme/) eingesehen werden können (im Folgenden auch „Aus- und Weiterbildungsangebot“ genannt). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich durch die Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH zugestimmt wird. Eine Anerkennung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen liegt auch insbesondere dann nicht vor, wenn auf diese hingewiesen wird und die Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Veranstalter und Teilnehmer
1.1 Veranstalter
Veranstalter des Aus- und Weiterbildungsangebotes im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die
Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
Campus A2.1
66123 Saarbrücken
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110624.
1.2 Teilnehmer
Teilnehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diejenigen natürlichen Personen, die an dem Aus- und Weiterbildungsangebot des Veranstalters teilnehmen. Zum Zwecke der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Teilnehmer in diesem Sinne aber auch diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften oder sonstigen Rechtsträger, in deren Namen oder auf deren Rechnung die Teilnahme am Aus- und Weiterbildungsangebot stattfindet.
- Anmeldung, Vertragsschluss und Zulassungsvoraussetzungen
2.1 Anmeldung
Eine Anmeldung ist über die bereitgestellten Onlineformulare auf der Homepage des Veranstalters (https://www.scheer-school.com/), sowie durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter möglich. Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmendenzahl am Aus- und Weiterbildungsangebot ist begrenzt auf die jeweils angegebene Personenzahl. Gehen mehr Anmeldungen ein, als Teilnahmeplätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste geführt und der betreffende Teilnehmer unverzüglich informiert. Ein etwaiges Widerrufsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt.
2.2 Vertragsschluss
Im Falle einer Anmeldung über die Onlineformulare des Veranstalters erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit der Bestätigung des Eingangs seiner Anmeldung. Die Bestätigung des Eingangs erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Anmeldung bei dem Veranstalter eingegangen ist. Ein Vertrag über die Teilnahme an dem Aus- und Weiterbildungsangebot kommt erst durch eine gesonderte Anmeldebestätigung durch den Veranstalter oder durch die Zurverfügungstellung von Lernmaterialien zustande.
2.3 Mehrteilige Veranstaltungen
Eine Anmeldung gilt jeweils für eine Person für eine Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe (sofern als solche gebucht). Eine Aufteilung der Teilnahme zwischen mehreren Personen ist nicht möglich. Es sind auch Kohorten-Anmeldungen ausdrücklich möglich, diese finden jedoch nur über eine persönliche Kontaktaufnahme statt.
2.4 Zulassungs- und Immatrikulationsvoraussetzungen
Für die Teilnahme an dem Aus- und Weiterbildungsangebot sind die jeweiligen hierfür geltenden Zulassungsvoraussetzungen zu beachten, die dem Teilnehmer vom Veranstalter auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Sofern es sich bei dem Aus- und Weiterbildungsangebot um einen akkreditierten Studiengang handelt, erfordert die Teilnahme eine Immatrikulation an der Universität des Saarlandes. Die Immatrikulation erfordert die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der Universität des Saarlandes gemäß der jeweils geltenden Immatrikulations- und Zulassungsordnung im Zeitpunkt der Immatrikulation. Vorbehaltlich der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie vorbehaltlich verfügbarer Studienplätze übernimmt der Veranstalter die Immatrikulation des Teilnehmers. Für die Erfüllung und Einhaltung der Zulassungs- und Immatrikulationsvoraussetzungen sowie für deren Nachweis ist der Teilnehmer jedoch selbstverantwortlich. Mit erfolgreicher Immatrikulation erhält der Teilnehmer sämtliche Rechte und Pflichten von Studierenden an der Universität des Saarlandes. Diese Pflichten umfassen unter anderem, dass die Immatrikulation und die semesterweise Rückmeldung durch den Teilnehmer fristgerecht erfolgt.
- Lernwelt-Plattform
Nach erfolgtem Vertragsschluss wird der Teilnehmer vom Veranstalter auf der Lernwelt – Plattform des Veranstalters registriert. Hierüber erhält der Teilnehmer zeitnah zum Kursstart weiterführende Informationen zum Kurs. Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Veranstalters jederzeit zur Verfügung.
- Zahlung der Teilnahmebeiträge
Der Teilnehmer ist zur fristgerechten Zahlung der Vergütung für das Aus- und Weiterbildungsangebot verpflichtet. Die Vergütung richtet sich nach den jeweils angegebenen Preisen. Sie ist gemäß § 4 Nr. 21, Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei. Sollte die Steuerbefreiung aufgrund einer Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften oder der Auffassung der Finanzverwaltung entfallen, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung wird (wenn nicht anders angegeben) als E-Rechnung direkt an den Teilnehmer oder an die Institution versendet, auf deren Rechnung der Teilnehmer am Aus- und Weiterbildungsangebot teilnimmt. Rückfragen zum Rechnungsversand, sind an lifecycle[@]scheer-school.com zu senden. Bei Zahlungen sind die in der Rechnung ausgewiesenen Fristen und Hinweise zwingend zu beachten.
Zahlungen sind nur per Überweisung möglich.
Die Zahlungsabwicklung geschieht über:
Scheer School of Digital Sciences at Saarland University,
ODDO Bank:
IBAN: DE50500202000030001937
BIC-Code: BHFBDEFF500
USt.-IdNr.: DE 434537721
- Laufzeit, Kündigung, Stornierung
5.1 Laufzeit
Der Vertrag über die Teilnahme an dem Aus- und Weiterbildungsangebot wird für die angegebene Dauer abgeschlossen. Die Dauer richtet sich grundsätzlich nach dem angestrebten akademischen Grad bzw. der angestrebten Qualifizierung. Er endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet hingegen nicht automatisch, wenn die Exmatrikulation aus anderen Gründen als dem Erhalt des angestrebten akademischen Grades bzw. der angestrebten Qualifikation erfolgt. In diesem Fall steht den Parteien (Veranstalter und Teilnehmer) ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sofern akkreditierte Studiengänge Gegenstand des Aus- und Weiterbildungsangebotes sind, kann die Vertragsdauer auf Antrag des Teilnehmers verlängert werden. Über den Antrag auf Verlängerung entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers sowie der Regelungen des Saarländischen Hochschulgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung.
5.2 Kündigung
Das Recht des Teilnehmers zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages über das Aus- und Weiterbildungsangebot richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen:
- Eine ordentliche Kündigung der Teilnahme an Zertifikatslehrgängen ist aufgrund der kurzen Dauer der Zertifikatslehrgänge ausgeschlossen.
- Eine ordentliche Kündigung der Teilnahme an Studiengängen ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende möglich.
- Das Recht der Parteien (Veranstalter und Teilnehmer) zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein den Veranstalter zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Tatbestand vorliegt, der bei Studierenden der Universität des Saarlandes zur Aufhebung der Einschreibung nach § 82 SHSG berechtigen würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Teilnehmer
- die Zulassung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung herbeigeführt wurde,
- die vorgeschriebenen Leistungsnachweise oder Prüfungen nicht erbracht werden,
- durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt, durch Bedrohung mit Gewalt oder durch einen schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen eine rechtmäßige Anordnung im Rahmen des Hausrechts den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Einrichtung des Veranstalters, die Tätigkeit eines Organs des Veranstalters oder die Durchführung einer Veranstaltung des Veranstalters behindern oder ein Mitglied des Veranstalters von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abhalten oder abzuhalten versuchen, Einrichtungen des Veranstalters zu strafbaren Handlungen nutzen oder zu nutzen versuchen.
Im Falle der wirksamen Kündigung entfällt die Vergütungspflicht ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mit Wirkung für die Zukunft.
Jede Kündigung bedarf der Textform.
5.3 Stornierung
Die Stornierung des Aus- und Weiterbildungsangebotes durch den Teilnehmer ist bis zu vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung kostenfrei möglich. Sie hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird bei Rücktritt oder Nichterscheinen des Teilnehmers der volle Teilnahmebeitrag fällig. Das Recht zur Kündigung und die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen bleiben hiervon unberührt.
5.4 Persönliche Verhinderung, höhere Gewalt
Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) oder aus Gründen von höherer Gewalt (z. B. Wetterverhältnisse) nicht an einer Veranstaltung des Aus- und Weiterbildungsangebotes teilnehmen, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Vergütung.
5.5 Technische Voraussetzungen
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer selbstständig sicher zu stellen, dass die von ihm verwendeten Geräte die technischen Voraussetzungen für eine (Online-) Teilnahme an dem Aus- und Weiterbildungsangebot erfüllen.
- Hygiene- und Abstandsregeln
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die zum Zeitpunkt und am Ort der jeweiligen Workshops geltenden Hygieneregeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich vor bei Nichteinhaltung der geltenden Regelungen die Teilnehmenden zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern, bzw. sie von der Veranstaltung auszuschließen.
- Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, das jeweilige Aus- und Weiterbildungsangebot aus organisatorischen Gründen, wie zum Beispiel zu geringe Teilnehmendenzahl oder infolge von höherer Gewalt, abzusagen. Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird der volle Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Haftungs- oder Schadensersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Änderungsvorbehalte
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor. Ebenfalls unter Vorbehalt stehen notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
- Anreise
Anreisekosten sind von dem Teilnehmer selbst zu tragen und im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. Bei Ausnahmen von dieser Regel wird in der Veranstaltungsankündigung gesondert auf diesen Punkt hingewiesen. An- und Abreise sind so zu planen, dass ein störungsfreier Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.
- Leistungsumfang
Der ausgewiesene Teilnahmebeitrag beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie alle nötigen Veranstaltungsunterlagen. Kosten der Teilnehmer für Hardware, die sie zur Teilnahme an den Veranstaltungen benötigen, sind ausdrücklich nicht enthalten.
- Urheberrecht
Die für das Aus- und Weiterbildungsangebot erforderlichen Unterlagen werden dem Teilnehmer in digitaler Form über die Online Plattform des Veranstalters zur Verfügung gestellt. Das schriftliche Arbeitsmaterial zu den Veranstaltungen sowie die in digitaler Form zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters oder des Urhebers vervielfältigt oder verbreitet werden. Für andere Zwecke, als für die private Nutzung, wird kein Nutzungs- und Verwertungsrecht übertragen.
- Prüfungen und Zeugnisse
12.1. Teilnehmer des Aus- und Weiterbildungsangebotes haben an den nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen teilzunehmen. Für Teilnehmer an Zertifikatslehrgängen gilt dies insbesondere, sofern sie die erworbenen Zertifikate offiziell anerkennen lassen möchten (bspw. bei modularer Anerkennung in einem MSc).
12.2. Die Teilnehmer des Aus- und Weiterbildungsangebotes erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zeugnis. Das Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an Zertifikatslehrgängen enthält Angaben
über Art, Dauer und Ziel des Zertifikats sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmer. Der akademische Abschluss wird von der Universität des Saarlandes vergeben.
- Datenschutz
Zur Bearbeitung der Anmeldung sowie zur Durchführung der Veranstaltungen ist es erforderlich, dass die Scheer School personenbezogene Daten der Teilnehmer ihres Aus- und Weiterbildungsangebotes speichert, verarbeitet und an Partnerunternehmen weiterleitet (z.B. an die Universität des Saarlandes). Die Verarbeitung erfolgt – sofern von dem Teilnehmer erteilt – auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO bzw. sofern eine gesonderte Einwilligung nicht vorliegen sollte aufgrund einer Erforderlichkeit zur Durchführung des Vertrages bzw. zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b), lit. f) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung entnommen werden (https://www.scheer-school.com/datenschutzerklarung/). Der Datenschutzbeauftragte ist unter datenschutz[at]scheer-school.com erreichbar.
- Marketing
Für die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos von einzelnen, individuell erkennbaren Personen oder von Video- oder Tonaufnahmen ist im vorliegenden Fall eine Einwilligung erforderlich. Die Verarbeitung basiert auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Sie erfolgt zum Zweck der Durchführung der Lehre (z.B. Videoaufnahmen von Veranstaltungen zur Wiederholung auf der Lernplattform) sowie zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Scheer School. Der Teilnehmer wird eine von der Scheer School zur Verfügung gestellte Marketingeinwilligungserklärung abgeben.
14.1. Die Scheer School ist damit einverstanden, dem Teilnehmer ihr Logo zum CoBranding zur Verfügung zu stellen. Dem Kooperationspartner ist es erlaubt, Inhalte der
Scheer School für seine eigenen internen oder auch gewerblichen (Marketing-) Zwecke zu
nutzen, solange die Materialien im Original genutzt werden oder das Logo sowie die
Referenzen der Scheer School klar erkennbar sind und somit der Herkunft der Scheer School
als Urheberin deutlich wird.
14.2. Der Vetrragspartner willigt ein, auf der Webpräsenz der Scheer School oder in
Infobroschüren der Scheer School als Kooperationspartner der Scheer School genannt zu
werden. Als Inhaber der Rechte an seinem Logo ermächtigt der Kooperationspartner die
Scheer School, mit seinem Logo zum Zwecke des Co-Brandings zu werben. Allein zu diesem
Zweck ist die Scheer School berechtigt,
- den (Marken-) Namen bzw. die Firmierung des Kooperationspartners mit Unternehmensanschrift zu nutzen,
- die Unternehmenskennzeichnung und/oder das Firmenlogo/Marke des Kooperationspartners zu nutzen,
- eine Verlinkung zu der Internetpräsenz des Kooperationsunternehmens zu erstellen.
Die Einverständniserklärungen gemäß vorstehenden Abs. 14.1 und 14.2 können jederzeit schriftlich widerrufen werden.
- Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher handelt, hat der Teilnehmer ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Insofern gilt folgendes:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
Campus A2.1
66123 Saarbrücken
E-Mail: info[at]scheer-school.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Scheer School of Digital Sciences at Saarland University gGmbH
Campus A2.1
66123 Saarbrücken
E-Mail: info[at]scheer-school.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen
- Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Vorstehende Regelung gilt im Falle von Vertragslücken entsprechend.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Saarbrücken.